Monika Krohwinkel und AEDL Strukturmodell

 

Monika Krohwinkel Stationen ihres Lebens
  • 1941 in Hamburg geboren
  • Abschluß einer Hebammen - und Krankenpflegeausbildung in Deutschland und in England
  • 1984 - 1988 Studium der Pflegewissenschaft und der Erziehungswissenschaft in Manchester
  • Tätigkeit als Hebamme und Krankenschwester im In - und Ausland
  • Tätigkeit als Lehrerin für Pflegepraxis, Pflegepädagogik, Pflegeforschung und Pflegewissenschaft in pflegerischen Aus - und Weiterbildungsinstituten
  • stellvertretende Direktorin der Agnes - Karll Krankenpflegehochschule des DBfK
  • 1988 - 1991 Übernahme des Forschungsprojektes : " Der ganzheitliche Pflegeprozess am Beispiel von Apoplexiekranken "
  • 1988 Aufbau des Agnes - Karll Instituts für Pflegeforschung, in der Funktion als Instituts - und Forschungsleiterin
  • 1993 Gründungsprofessorin für Pflegewissenschaften
  • Übernahme von Beratungstätigkeiten zur Entwicklung einer professionellen Pflegepraxis, Pflegeforschung in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen und Organisationen
  • Seit 1993 Mitglied der interdisziplinären Ethikkomission im DBfK und des Deutschen Vereins zur Förderung von Pflegewissenschaft und Pflegeforschung
  • Zur Zeit Tätigkeit als Professorin für Pflegewissenschaft im Fachbereich Pflege - und Gesundheitswissenschaften an der Evangelischen Fachhochschule in Darmstadt - sie ist meines Wissens Anfang des Jahres emeritiert (einen Hochschulprof. von seiner Verpflichtung zur Lehrtätigkeit entbinden), hält aber noch Vorlesungen an der Uni Witten-Herdecke.
  • 1993 Veröffentlichung der 13 AEDLs

AEDL - Strukturmodell

Roper und andere bringen pflegerische Bedürfnisse in Zusammenhang mit Lebensaktivitäten, die sie in ihrem Modell beschreiben. Die Realisierung der Lebensaktivitäten hat Einfluß auf Leben und Gesundheit. Leben und Gesundheit hängen aber auch davon ab, wie Menschen mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen können, die sie im Zusammenhang mit der Realisierung ihrer Lebensaktivitäten machen.
Auf der Grundlage der theoretischen Konzeption wurde zu den Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) ein entsprechendes Strukturmodell entwickelt und konkretisiert.
Als Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens wurden 13 Bereiche aufgenommen, die untereinander ohne hierarchische Struktur in Beziehung stehen. Die ersten 11 Bereiche orientieren sich in ihrer Begrifflichkeit an den Lebensaktivitäten von ROPER (1987). Die AEDL`s "Soziale Bereiche des Lebens sichern" (12) und "mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen" (13) wurden von Krohwinkel entwickelt (1984, 1988).
Die AEDL "Soziale Bereiche des Lebens sichern" mit ihren Einzelpunkten wurde insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der nachklinischen Situation von Patienten aufgenommen. Hierzu gehören auch die pflegerische Anleitung und Beratung der relevanten persönlichen Bezugspersonen, wie z.B. Angehörige oder Lebenspartner.
Die AEDL "mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen" ist ebenfalls unterteilt. (siehe Schema AEDL)

Rahmenmodell ganzheitlich- fördernder Prozeßpflege

Das primäre pflegerische Interesse:

Das zentrale Interesse ganzheitlich- rehabilitierender Prozeßpflege ist die pflegebedürftige Person, ihre pflegerischen Bedürfnisse/ Probleme (Defizite) und ihre Fähigkeiten bezogen auf die Aktivitäten des Lebens und auf ihren Umgang mit existentielle Erfahrungen des Lebens. Zusammengefaßt AEDL`s)
Von wesentlicher Bedeutung sind für die Pflege außerdem primäre Einflußfaktoren wie :

  • Umgebung und Lebensverhältnisse
  • Gesundheits- und Krankheitsprozesse
  • Diagnostik und Therapie

Die primäre pflegerische Zielsetzung

Erhalten, Fördern bzw. Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person in ihren Aktivitäten des Lebens und ihrem Umgang mit existentiellen Erfahrungen des Lebens.
Um dies zu erreichen, sind insbesondere auch die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person und/ oder ihrer persönlichen Bezugspersonen (Angehörige, Lebenspartner) gezielt systematisch zu erfassen, zu stützen und zu fördern.
Diese Ziele bleiben bestehen, unabhängig davon, ob der pflegebedürftige Mensch gesund, krank oder behindert ist oder ob er stirbt.

Die primären pflegerischen Hilfeleistungen (Pflegemethodik)
professioneller Pflege stehen fünf grundlegende Methoden zur Hilfeleistung zur Verfügung, die Bedürfnis- und zielorientiert Anwendung finden:

1. für den pflegebedürftigen Menschen handeln
2. ihn führen und leiten
3. für eine Umgebung sorgen, die einer positiven Entwicklung förderlich ist
4. ihn unterstützen
5. den Pflegebedürftigen und/ oder seine persönlichen Bezugspersonen anleiten, beraten, unterrichten und fördern


Für das Handeln im Pflegeprozeß sind die Stützung der Fähigkeiten des Menschen und die edukativ unabhängigkeitsfördernden Elemente von besonderer Bedeutung.

Auswirkungen des Rahmenkonzeptes auf die Umsetzung des Pflegeprozesses

Der Pflegeprozeß

Nach der im theoretischen Rahmenkonzept dargestellten Auffassung von Pflege wird der Pflegeprozeß als individueller Problemlösungs - und Beziehungsprozeß definiert.
Der Pflegeprozeß beginnt bei der Aufnahme des Pflegebedürftigen und endet bei seiner Entlassung. Wesentliche Informationen für den Pflegeprozeß sind darüber hinaus sowohl die pflegerische Lebenssituation der PatientInnen und ihrer persönlichen Bezugspersonen vor der Aufnahme wie auch die zu erwartende Pflegesituation nach einer eventuellen Entlassung.

Prozeßphasen
Der Pflegeprozeß besteht aus vier sich gegenseitig beeinflussenden Phasen:
- Erhebung = Pflegeanamnese und Pflegediagnose
- Planung = Pflegeziele und Maßnahmen
- Durchführung = kreative Umsetzung der Pflegeplanung
- Auswertung = Evaluation auf dem Hintergrund einer Ist - Soll Analyse & Feedback

Der Pflegeprozeß ist zyklischer Natur.
Auch wenn die Sequenzen als eine logische Reihenfolge nacheinander dargestellt werden, so zeigt die Erfahrung, daß diese Schritte in der Praxis oft parallel verlaufen.

Pflege(bedarfs)erhebung und Zielsetzung

Der ersten Phase kommt besondere Bedeutung zu. Sie ist das Fundament und die Trägerin des gesamten weiteren Ablaufs. Sind hier Daten ungenau, können alle nachfolgenden Schritte nur wenig zuverlässig sein.
Die Pflege(bedarfs)erhebung umfaßt das erkennen und Beschreiben pflegerelevanter Probleme und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen im Hinblick auf Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens in ihren Auswirkungen auf den Gesundungs- und Lebensprozeß sowie die Abschätzung der zugrunde liegenden Ursachen.
Ursachen können z.B. Krankheit oder auch Umwelteinflüsse sein.
Pflegeprobleme / Bedürfnisse und entsprechende Fähigkeiten können wie folgt beschrieben werden:
Der Patient kann seine rechte Körperhälfte einschließlich seiner Extremitäten nicht bewegen. Die Ursache könnte eine Hemiplegie als Folge eines Schlaganfalles sein. Der Patient ist aber fähig, seine linken Extremitäten gezielt einzusetzen.
Wenn die pflegerischen Grundprobleme und Fähigkeiten im AEDL- Bereich "sich bewegen" von der Pflegeperson festgestellt sind, ist es erforderlich, diese in ihren Auswirkungen auf Probleme, Bedürfnisse und Fähigkeiten in andere Aktivitäten (z.B. Körperpflege) und auf existentielle Erfahrungen (z.B. die Erfahrung, mit einem veränderten Körperschema leben zu müssen) zu überprüfen und entsprechende pflegerische Maßnahmen zu planen. Erst so wird der Pflegeprozeß ganzheitlich.


Planung der Maßnahmen und Durchführung

Im Kommentar zum Krankenpflegegesetz betonen die AutorInnen, daß eine 3- jährig ausgebildete Pflegeperson die Fähigkeit besitzen soll zu beurteilen, welche Pflege der Pflegebedürftige im Einzelfall benötigt und welche Anforderungen sich daraus für die jeweilige Pflegekraft ergeben.
Hier wird der besonderen Bedeutung der Entwicklung von Verantwortungs- und Entscheidungskompetenz in den Hauptaufgabengebieten der Pflege, nämlich der direkten Pflege, Pflegediagnostik, Pflegeplanung und Pflegeevaluation Rechnung getragen.
Die Auswahl probater Methoden erfordert von der verantwortlichen Pflegeperson ein hohes Maß an Wissen über neue ganzheitlich- rehabilitierende Pflegemethoden.
Dazu gehören empirisch und wissenschaftlich überprüfte Methoden zur Förderung von Unabhängigkeit und Wohlbefinden sowie Methoden zur Anleitung von persönlichen Bezugspersonen zur Unterstützung des Pflegebedürftigen bei seinen Selbstpflegeaktivitäten.
Es wird davon ausgegangen, daß die Auswahl sowie die gezielte, individuelle und flexible Anwendung der Methoden einen entscheidenden Einfluß auf den rehabilitierenden Prozeß haben.

Evaluation der Pflege und Feedback

Die Auswertung der Pflege gibt das "Feedback" über die Effektivität des Pflegeprozesses. Der Evaluationsprozeß stellt an die Pflegenden ähnlich hohe Anforderungen wie die Erhebungsphase. Diese sind, neben möglichst umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen, systematisch- ganzheitliche Beobachtung, eine auf den Pflegebedürftigen abgestimmte Kommunikation und das Treffen von Entscheidungen. Das Verhalten und die Reaktion des Pflegebedürftigen sind der beste Beweis für die Veränderung seiner Fähigkeiten zur Selbstpflege (zur Wahrnehmung seiner Aktivitäten des Lebens und zum Umgang mit existentiellen Erfahrungen).
Die Hauptquelle und das Zentrum der Evaluation ist der Pflegebedürftige selbst. Er soll - wo immer möglich - aktiv am Evaluationsprozeß beteiligt werden.

Die Pflegeprozeßdokumentation

Die Pflegedokumentation wird als integraler Bestandteil ganzheitlich- fördernder Prozeßpflege verstanden. Sie gewinnt in dem Maße an Bedeutung, wie sie den Pflegeprozeß stützt, vorantreibt und beweist.

Grundannahmen:

  • gut geführte Pflegedokumentation kann die Wirksamkeit und die Kontinuität der Pflege erhöhen
  • sie kann als Mittel zur interdisziplinären Zusammenarbeit und als Bewertungsbasis für die erteilte Pflege dienen
  • sie kann zur Entwicklung neuer Erkenntnisse im Fachgebiet und zur Überprüfung der gegenwärtigen Pflegeleistung herangezogen werden
  • Kontext ganzheitlich- fördernder Prozeßpflege
  • Die Umsetzung des Pflegeprozesses als Beziehungs- und Problemlösungsprozeß erfordert ein zielorientiertes Pflegesystem mit entsprechend klar strukturierten Aufgaben- und Verantwortungsbereichen sowohl innerhalb des Gesamtsystems Einrichtung / Pflegeeinheit als auch innerhalb des Pflegesystems selbst.
  • Aufgaben und Verantwortungsbereiche

Hauptaufgaben und Verantwortungen

Im Rahmen einer ganzheitlich orientierten Prozeßpflege werden pflegerische Hauptaufgaben und Verantwortungen den Bereichen direkte Pflege, Pflegedokumentation und pflegerische Arbeitsorganisation zugeordnet (Bereiche I, II, III).
In diesen drei Bereichen erfaßt die Pflege den Bedarf. Hier hat sie die Entscheidungs- , Durchführungs- und Evaluationsverantwortung.
Die Verantwortung bezieht sich auf alle pflegerischen Aufgaben, pflegerische Methoden und Ressourcen zur Pflege in allen Phasen des Pflegeprozesses.

Weitere Aufgaben- und Verantwortungsbereiche

In der medizinischen Diagnostik und Therapie hat der Arzt die Entscheidungs-, Durchführungs- und Evaluationsverantwortung. Die Pflegenden übernehmen hier die Durchführungsverantwortung (Bereich IV)
Bei den Kooperations- und Koordinationsleistungen (Bereich V) werden von den Pflegenden Aufgaben in Abstimmung mit anderen Berufsgruppen und Arbeitsbereichen wahrgenommen.

Bezugspersonenpflege

Wichtigstes Merkmal dieses Pflegesystems ist die Abkehr von fragmentierter Aufgaben- und Verantwortungszuordnung für durchzuführende Einzeltätigkeiten hin zur Übernahme von Gesamtverantwortung der jeweiligen primären pflegerischen Bezugspersonen für den Pflegeprozeß bei den ihr zugeordneten Pflegebedürftigen (i.d. Regel 1 - 5 Patienten)
Die pflegerische Bezugsperson ist für diese Pflegebedürftigen 24 Stunden am Tag und von der Aufnahme bis zu ihrer Entlassung verantwortlich. Diese Verantwortung schließt auch die Aufgabenbereiche IV und V mit ein. (Managementmodell)
Die primäre pflegerische Bezugsperson kann einzelne Aufgaben an andere Pflegende (sekundäre pflegerische Bezugspersonen) delegieren. Für Zeiten ihrer Abwesenheit besteht eine Vertretungsregelung.
Es wird davon ausgegangen, daß Bezugspersonenpflege einen kontinuierlichen Problemlösungs- und Beziehungsprozeß (Pflegeprozeß)am ehesten ermöglicht. Bezugspersonenpflege trägt darüber hinaus den Erfordernissen einer gezielten praktischen Ausbildung Rechnung.
Dieses System erfordert neben einer entsprechenden Kompetenzentwicklung bei den Bezugspersonen eine dynamische Anpassung von Ressourcen sowie von Kooperations- und Kommunikationsstrukturen.

Ein herzlicher Dank geht an Helga, die mir diese Ausarbeitung zur Verfügung gestellt hat

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