Monika
Krohwinkel Stationen ihres Lebens
- 1941 in Hamburg geboren
- Abschluß einer Hebammen - und Krankenpflegeausbildung in Deutschland
und in England
- 1984 - 1988 Studium der Pflegewissenschaft und der Erziehungswissenschaft
in Manchester
- Tätigkeit als Hebamme und Krankenschwester im In - und Ausland
- Tätigkeit als Lehrerin für Pflegepraxis, Pflegepädagogik,
Pflegeforschung und Pflegewissenschaft in pflegerischen Aus - und
Weiterbildungsinstituten
- stellvertretende Direktorin der Agnes - Karll Krankenpflegehochschule
des DBfK
- 1988 - 1991 Übernahme des Forschungsprojektes : " Der
ganzheitliche Pflegeprozess am Beispiel von Apoplexiekranken "
- 1988 Aufbau des Agnes - Karll Instituts für Pflegeforschung,
in der Funktion als Instituts - und Forschungsleiterin
- 1993 Gründungsprofessorin für Pflegewissenschaften
- Übernahme von Beratungstätigkeiten zur Entwicklung einer
professionellen Pflegepraxis, Pflegeforschung in nationalen und internationalen
Arbeitsgruppen und Organisationen
- Seit 1993 Mitglied der interdisziplinären Ethikkomission im
DBfK und des Deutschen Vereins zur Förderung von Pflegewissenschaft
und Pflegeforschung
- Zur Zeit Tätigkeit als Professorin für Pflegewissenschaft
im Fachbereich Pflege - und Gesundheitswissenschaften an der Evangelischen
Fachhochschule in Darmstadt - sie ist meines Wissens Anfang des Jahres
emeritiert (einen Hochschulprof. von seiner Verpflichtung zur Lehrtätigkeit
entbinden), hält aber noch Vorlesungen an der Uni Witten-Herdecke.
- 1993 Veröffentlichung der 13 AEDLs
AEDL
- Strukturmodell
Roper und andere bringen pflegerische Bedürfnisse in Zusammenhang
mit Lebensaktivitäten, die sie in ihrem Modell beschreiben. Die
Realisierung der Lebensaktivitäten hat Einfluß auf Leben
und Gesundheit. Leben und Gesundheit hängen aber auch davon ab,
wie Menschen mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen können,
die sie im Zusammenhang mit der Realisierung ihrer Lebensaktivitäten
machen.
Auf der Grundlage der theoretischen Konzeption wurde zu den Aktivitäten
und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) ein entsprechendes
Strukturmodell entwickelt und konkretisiert.
Als Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens wurden
13 Bereiche aufgenommen, die untereinander ohne hierarchische Struktur
in Beziehung stehen. Die ersten 11 Bereiche orientieren sich in ihrer
Begrifflichkeit an den Lebensaktivitäten von ROPER (1987). Die
AEDL`s "Soziale Bereiche des Lebens sichern" (12) und "mit
existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen" (13) wurden von
Krohwinkel entwickelt (1984, 1988).
Die AEDL "Soziale Bereiche des Lebens sichern" mit ihren Einzelpunkten
wurde insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der nachklinischen
Situation von Patienten aufgenommen. Hierzu gehören auch die pflegerische
Anleitung und Beratung der relevanten persönlichen Bezugspersonen,
wie z.B. Angehörige oder Lebenspartner.
Die AEDL "mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen"
ist ebenfalls unterteilt. (siehe Schema AEDL)
Rahmenmodell ganzheitlich- fördernder Prozeßpflege
Das primäre pflegerische Interesse:
Das zentrale Interesse ganzheitlich- rehabilitierender Prozeßpflege
ist die pflegebedürftige Person, ihre pflegerischen Bedürfnisse/
Probleme (Defizite) und ihre Fähigkeiten bezogen auf die Aktivitäten
des Lebens und auf ihren Umgang mit existentielle Erfahrungen des Lebens.
Zusammengefaßt AEDL`s)
Von wesentlicher Bedeutung sind für die Pflege außerdem primäre
Einflußfaktoren wie :
- Umgebung und Lebensverhältnisse
- Gesundheits- und Krankheitsprozesse
- Diagnostik und Therapie
Die primäre pflegerische Zielsetzung
Erhalten, Fördern bzw. Wiedererlangen von Unabhängigkeit
und Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person in ihren Aktivitäten
des Lebens und ihrem Umgang mit existentiellen Erfahrungen des Lebens.
Um dies zu erreichen, sind insbesondere auch die Fähigkeiten der
pflegebedürftigen Person und/ oder ihrer persönlichen Bezugspersonen
(Angehörige, Lebenspartner) gezielt systematisch zu erfassen, zu
stützen und zu fördern.
Diese Ziele bleiben bestehen, unabhängig davon, ob der pflegebedürftige
Mensch gesund, krank oder behindert ist oder ob er stirbt.
Die primären pflegerischen Hilfeleistungen (Pflegemethodik)
professioneller Pflege stehen fünf grundlegende Methoden zur Hilfeleistung
zur Verfügung, die Bedürfnis- und zielorientiert Anwendung
finden:
1. für den pflegebedürftigen Menschen handeln
2. ihn führen und leiten
3. für eine Umgebung sorgen, die einer positiven Entwicklung förderlich
ist
4. ihn unterstützen
5. den Pflegebedürftigen und/ oder seine persönlichen Bezugspersonen
anleiten, beraten, unterrichten und fördern
Für das Handeln im Pflegeprozeß sind die Stützung der
Fähigkeiten des Menschen und die edukativ unabhängigkeitsfördernden
Elemente von besonderer Bedeutung.
Auswirkungen des Rahmenkonzeptes auf die Umsetzung des Pflegeprozesses
Der Pflegeprozeß
Nach der im theoretischen Rahmenkonzept dargestellten Auffassung von
Pflege wird der Pflegeprozeß als individueller Problemlösungs
- und Beziehungsprozeß definiert.
Der Pflegeprozeß beginnt bei der Aufnahme des Pflegebedürftigen
und endet bei seiner Entlassung. Wesentliche Informationen für
den Pflegeprozeß sind darüber hinaus sowohl die pflegerische
Lebenssituation der PatientInnen und ihrer persönlichen Bezugspersonen
vor der Aufnahme wie auch die zu erwartende Pflegesituation nach einer
eventuellen Entlassung.
Prozeßphasen
Der Pflegeprozeß besteht aus vier sich gegenseitig beeinflussenden
Phasen:
- Erhebung = Pflegeanamnese und Pflegediagnose
- Planung = Pflegeziele und Maßnahmen
- Durchführung = kreative Umsetzung der Pflegeplanung
- Auswertung = Evaluation auf dem Hintergrund einer Ist - Soll Analyse
& Feedback
Der Pflegeprozeß ist zyklischer Natur.
Auch wenn die Sequenzen als eine logische Reihenfolge nacheinander dargestellt
werden, so zeigt die Erfahrung, daß diese Schritte in der Praxis
oft parallel verlaufen.
Pflege(bedarfs)erhebung und Zielsetzung
Der ersten Phase kommt besondere Bedeutung zu. Sie ist das Fundament
und die Trägerin des gesamten weiteren Ablaufs. Sind hier Daten
ungenau, können alle nachfolgenden Schritte nur wenig zuverlässig
sein.
Die Pflege(bedarfs)erhebung umfaßt das erkennen und Beschreiben
pflegerelevanter Probleme und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
im Hinblick auf Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens
in ihren Auswirkungen auf den Gesundungs- und Lebensprozeß sowie
die Abschätzung der zugrunde liegenden Ursachen.
Ursachen können z.B. Krankheit oder auch Umwelteinflüsse sein.
Pflegeprobleme / Bedürfnisse und entsprechende Fähigkeiten
können wie folgt beschrieben werden:
Der Patient kann seine rechte Körperhälfte einschließlich
seiner Extremitäten nicht bewegen. Die Ursache könnte eine
Hemiplegie als Folge eines Schlaganfalles sein. Der Patient ist aber
fähig, seine linken Extremitäten gezielt einzusetzen.
Wenn die pflegerischen Grundprobleme und Fähigkeiten im AEDL- Bereich
"sich bewegen" von der Pflegeperson festgestellt sind, ist
es erforderlich, diese in ihren Auswirkungen auf Probleme, Bedürfnisse
und Fähigkeiten in andere Aktivitäten (z.B. Körperpflege)
und auf existentielle Erfahrungen (z.B. die Erfahrung, mit einem veränderten
Körperschema leben zu müssen) zu überprüfen und
entsprechende pflegerische Maßnahmen zu planen. Erst so wird der
Pflegeprozeß ganzheitlich.
Planung der Maßnahmen und Durchführung
Im Kommentar zum Krankenpflegegesetz betonen die AutorInnen, daß
eine 3- jährig ausgebildete Pflegeperson die Fähigkeit besitzen
soll zu beurteilen, welche Pflege der Pflegebedürftige im Einzelfall
benötigt und welche Anforderungen sich daraus für die jeweilige
Pflegekraft ergeben.
Hier wird der besonderen Bedeutung der Entwicklung von Verantwortungs-
und Entscheidungskompetenz in den Hauptaufgabengebieten der Pflege,
nämlich der direkten Pflege, Pflegediagnostik, Pflegeplanung und
Pflegeevaluation Rechnung getragen.
Die Auswahl probater Methoden erfordert von der verantwortlichen Pflegeperson
ein hohes Maß an Wissen über neue ganzheitlich- rehabilitierende
Pflegemethoden.
Dazu gehören empirisch und wissenschaftlich überprüfte
Methoden zur Förderung von Unabhängigkeit und Wohlbefinden
sowie Methoden zur Anleitung von persönlichen Bezugspersonen zur
Unterstützung des Pflegebedürftigen bei seinen Selbstpflegeaktivitäten.
Es wird davon ausgegangen, daß die Auswahl sowie die gezielte,
individuelle und flexible Anwendung der Methoden einen entscheidenden
Einfluß auf den rehabilitierenden Prozeß haben.
Evaluation der Pflege und Feedback
Die Auswertung der Pflege gibt das "Feedback" über die
Effektivität des Pflegeprozesses. Der Evaluationsprozeß stellt
an die Pflegenden ähnlich hohe Anforderungen wie die Erhebungsphase.
Diese sind, neben möglichst umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen,
systematisch- ganzheitliche Beobachtung, eine auf den Pflegebedürftigen
abgestimmte Kommunikation und das Treffen von Entscheidungen. Das Verhalten
und die Reaktion des Pflegebedürftigen sind der beste Beweis für
die Veränderung seiner Fähigkeiten zur Selbstpflege (zur Wahrnehmung
seiner Aktivitäten des Lebens und zum Umgang mit existentiellen
Erfahrungen).
Die Hauptquelle und das Zentrum der Evaluation ist der Pflegebedürftige
selbst. Er soll - wo immer möglich - aktiv am Evaluationsprozeß
beteiligt werden.
Die Pflegeprozeßdokumentation
Die Pflegedokumentation wird als integraler Bestandteil ganzheitlich-
fördernder Prozeßpflege verstanden. Sie gewinnt in dem Maße
an Bedeutung, wie sie den Pflegeprozeß stützt, vorantreibt
und beweist.
Grundannahmen:
- gut geführte Pflegedokumentation kann die Wirksamkeit und
die Kontinuität der Pflege erhöhen
- sie kann als Mittel zur interdisziplinären Zusammenarbeit und
als Bewertungsbasis für die erteilte Pflege dienen
- sie kann zur Entwicklung neuer Erkenntnisse im Fachgebiet und zur
Überprüfung der gegenwärtigen Pflegeleistung herangezogen
werden
- Kontext ganzheitlich- fördernder Prozeßpflege
- Die Umsetzung des Pflegeprozesses als Beziehungs- und Problemlösungsprozeß
erfordert ein zielorientiertes Pflegesystem mit entsprechend klar
strukturierten Aufgaben- und Verantwortungsbereichen sowohl innerhalb
des Gesamtsystems Einrichtung / Pflegeeinheit als auch innerhalb des
Pflegesystems selbst.
- Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Hauptaufgaben und Verantwortungen
Im Rahmen einer ganzheitlich orientierten Prozeßpflege werden
pflegerische Hauptaufgaben und Verantwortungen den Bereichen direkte
Pflege, Pflegedokumentation und pflegerische Arbeitsorganisation zugeordnet
(Bereiche I, II, III).
In diesen drei Bereichen erfaßt die Pflege den Bedarf. Hier hat
sie die Entscheidungs- , Durchführungs- und Evaluationsverantwortung.
Die Verantwortung bezieht sich auf alle pflegerischen Aufgaben, pflegerische
Methoden und Ressourcen zur Pflege in allen Phasen des Pflegeprozesses.
Weitere Aufgaben- und Verantwortungsbereiche
In der medizinischen Diagnostik und Therapie hat der Arzt die Entscheidungs-,
Durchführungs- und Evaluationsverantwortung. Die Pflegenden übernehmen
hier die Durchführungsverantwortung (Bereich IV)
Bei den Kooperations- und Koordinationsleistungen (Bereich V) werden
von den Pflegenden Aufgaben in Abstimmung mit anderen Berufsgruppen
und Arbeitsbereichen wahrgenommen.
Bezugspersonenpflege
Wichtigstes Merkmal dieses Pflegesystems ist die Abkehr von fragmentierter
Aufgaben- und Verantwortungszuordnung für durchzuführende
Einzeltätigkeiten hin zur Übernahme von Gesamtverantwortung
der jeweiligen primären pflegerischen Bezugspersonen für den
Pflegeprozeß bei den ihr zugeordneten Pflegebedürftigen (i.d.
Regel 1 - 5 Patienten)
Die pflegerische Bezugsperson ist für diese Pflegebedürftigen
24 Stunden am Tag und von der Aufnahme bis zu ihrer Entlassung verantwortlich.
Diese Verantwortung schließt auch die Aufgabenbereiche IV und
V mit ein. (Managementmodell)
Die primäre pflegerische Bezugsperson kann einzelne Aufgaben an
andere Pflegende (sekundäre pflegerische Bezugspersonen) delegieren.
Für Zeiten ihrer Abwesenheit besteht eine Vertretungsregelung.
Es wird davon ausgegangen, daß Bezugspersonenpflege einen kontinuierlichen
Problemlösungs- und Beziehungsprozeß (Pflegeprozeß)am
ehesten ermöglicht. Bezugspersonenpflege trägt darüber
hinaus den Erfordernissen einer gezielten praktischen Ausbildung Rechnung.
Dieses System erfordert neben einer entsprechenden Kompetenzentwicklung
bei den Bezugspersonen eine dynamische Anpassung von Ressourcen sowie
von Kooperations- und Kommunikationsstrukturen.
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